Zertifikate & Normen
Vorschriften und Richtlinien
Um die Sicherheit von Objekten und Personen zu gewährleisten, werden von diversen nationalen und internationalen Stellen Vorschriften und Richtlinien bzgl. Alarmanlagen erlassen. Dazu gehören die Polizei oder in Deutschland die VdS Schadenverhütung GmbH. Diese Normen und Richtlinien legen unter anderem die Art, Positionierung und Anzahl der Alarmmelder, die Art der Alarmübertragung und Signalisierung, die Absicherung gegen Sabotage und die Wartungszeiträume zur Funktionsprüfung fest. Alarmanlagen und der Europäische Installationsbus (EIB) Mit dem EIB lassen sich keine VdS-zertifizierten Alarmanlagen errichten, obwohl die meisten EIB-Alarmanlagen streng nach VdS aufgebaut sind. Der Markt bietet auch Alarmanlagen mit EIB Schnittstelle an. Für eine VdS-Zertifizierung darf die EIB Schnittstelle nur als Ausgang verwendet werden, d. h. es werden nur die Statusinformationen der Alarmanlage an den EIB weitergeleitet.
Tritt ein Alarmfall ein, werden bei allen Technologien je nach Anforderung und Programmierung verschiedene Reaktionen ausgeführt, indem diverse Endgeräte, wie z. B. Wählgeräte, Alarmübertragungseinrichtungen, Signalgeber, Kameras etc., angesteuert bzw. ausgelöst werden. Darüber hinaus gibt es zwei Zweckkategorien: Einbruchmeldeanlagen (EMA) (dienen der Erkennung und Meldung von Einbrüchen), Überfallmeldeanlagen (ÜMA) (dienen der manuellen Auslösung eines Überfallalarms durch Personen, während oder nach einem Überfall). Die meisten modernen Einbruchmeldezentralen (EMZ) unterstützen auch die Funktionen einer ÜMA, so dass EMA und ÜMA problemlos kombiniert werden können. Gefordert hierbei ist, dass die Überfallmelder auf einer eigenen Meldergruppe angeschaltet und konfiguriert werden. Eine Überfallmeldergruppe ist ständig, auch bei unscharf geschalteter Einbruchmeldeanlage, in Betrieb. Einbruchmeldergruppen werden erst beim Verlassen der Räumlichkeiten scharfgeschaltet. Um Falschalarme zu vermeiden, gibt es in Deutschland das Prinzip der Zwangsläufigkeit. Die Zwangsläufigkeit beim Scharfschalten stellt sicher, dass eine Scharfschaltung nur dann erfolgen kann, wenn sich alle Melder im richtigen Zustand (Ruhezustand) befinden. Die Zwangsläufigkeit beim Unscharfschalten gewährleistet, dass ein Betreten der überwachten Räume nur nach Rücknahme der Scharfschaltung (Unscharfschaltung) möglich ist. Bei allen Anlagen sind die Zentralen mit Akkumulatoren ausgestattet, welche die Stromversorgung bei Ausfall des 230-Volt-Netzes, je nach Klassifizierung des Objektes, für mindestens 12, 30 oder 60 Stunden sicherstellen müssen.
Anforderungen Norm EN 50131 Klasse 2 / VDS Um die Sicherheit von Wohnungen, Häusern, Gewerbeobjekten und deren Personen zu gewährleisten, werden von diversen nationalen und internationalen Stellen, Vorschriften und Richtlinien bzgl. Alarmanlagen erlassen. Zu beachten bei Planung, Projektierung, Installation und Wartung sind:
- DIN EN 50131-1; VDE 0830-2-1:2010-02 Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 1: Allgemeine Festlegungen
- DIN VDE 0833-3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- VdS 2311 Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau.
Bezüglich der Normen sollte man wissen, ganz oben steht die ISO-Normierung, welche weltweit gilt. Darunter steht in Europa die EU-Norm (abgekürzt als EN - Europäische Norm) und darunter kommt die DIN (Deutsches Institut für Normung e.V, früher Deutsche Industrie Norm). Logisch, wenn ein Hersteller nicht nur für Deutschland, sondern für Europa produziert, wird dieser natürlich seine Produkte, entsprechend der europäischen Norm konzipieren. Angemerkt sei, dass Anlagen mit VdS-Zertifikat auch einen gewissen Kostenfaktor bedeuten. Ein gemeinsames und einheitliches Europa bedeutet somit auch einheitliche Normierung.....
Was bedeuten Sicherheitsstufen?
Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene, Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen.
Heute teilt man Alarmanlagen in drei technische Hauptkategorien:
- Gleichstromtechnik
- Bus-Technik = VDS A-C
- Funktechnik = VDS H
EMA / ÜMA, die mit Funktechnik arbeiten, funktionieren wie Bus-Anlagen, nur dass die Verkabelung durch Funk ersetzt wird. VdS-konforme Anlagen arbeiten im 433-MHz- oder 868-MHz-Bereich. Die Melder haben eine Batterie, welche die Stromversorgung für mindestens ein Jahr sicherstellen muss.
Nachfolgend eine Grad-Gegenüberstellung der Sicherungs-Klassen:
- VdS Klasse -/- entspricht DIN EN 50 131-1 Grad 1 / DIN VDE 0833-1/3 Grad 1 (Grad 1 bedeutet ein niedriges Risiko)
- VdS Klasse A entspricht DIN EN 50 131-1 Grad 2 / DIN VDE 0833-1/3 Grad 2 (Grad 2 bedeutet ein niedriges bis mittleres Risiko)
- VdS Grad B entspricht DIN EN 50 131-1 Grad 3 / DIN VDE 0833-1/3 Grad 3
Die VdS Klasse A ist somit gleichbedeutend, wie die EN50131-1 Klasse 2, Vds ist bezogen auf Deutschland und EN ist Europa.
Wir vermitteln oder errichten Anlagen, mit allen nötigen und erforderlichen Normen und Richtlinien. Was Sie erhalten, hängt von Ihren Bedürfnissen, Anforderungen und Wünschen ab.
Wenn Sie vor Ihrer Wahl einer entsprechenden Anlage zu Ihrem Versicherungspartner gehen, erhöhen sich meist Ihre Auflagen, belastet meistens unnötig Ihren Geldbeutel, aber erhöht nicht unbedingt Ihren tatsächlichen Sicherheitsbedarf.
Wir helfen Ihnen gern bei Ihren Verhandlungen mit Ihrem Versicherungspartner. Alternativ bieten wir Ihnen auch neue Versicherungspartner an, die moderneren Sicherheitsanlagen offener gegenüber stehen und auch akzeptieren, ohne Ihren gewohnten Versicherungsschutz zu verlieren / verringern. Diese Gesellschaften richten sich nicht unbedingt nach nationalen Richtlinien, sondern mehr nach übergeordneten europäischen oder internationalen Richtlinien. Größere Unternehmen arbeiten nicht nur national sondern oft auch international, somit sind nationale Zertifikate, einer niedriger gestellten Richtlinie obsolet.