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Zutrittskontrolle steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk
„WER−WANN−WOHIN“, damit nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen auf einem Gelände erhalten. Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden (Ablauffrist, Uhrzeit). Die Zutrittsberechtigung kann von Menschen, z. B. Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes oder auch von technischen Zutrittskontrollsystemen anhand von Identitätsnachweisen überprüft werden.
Identmittel
Als Medien für die Zutrittskontrolle können sowohl aktive, passive als auch biometrische Identmittel dienen.
Berührungslose Proximity-Systeme benutzen verschiedene RFID-Techniken. Die in Deutschland weit verbreiteten Systeme Legic und Mifare (13,56 MHz) oder Hitag und EM4102 (125 KHz) arbeiten mit passiven Transpondern und erreichen in Abhängigkeit von der zugelassenen Sendeleistung und der Antenne eine typische Leseentfernung von wenigen Zentimetern bis hin zu einem Meter. Gebräuchlich sind Medien im ISO-Kartenformat (Plastikkarte), als Schlüsselanhänger (Key-Fob) oder als Armband. Berührungslose Systeme lassen sich zudem auch in Armbanduhren, Handys, mechanischen Schlüsseln und Kleidungsstücken oder modischen Accessoires integrieren.
RFID-Transponder im Low-Frequenzy (LF)-Bereich sind sogar chirurgisch unter die Haut zu implantieren (Tierkennzeichnung).
Magnetstreifenkarten gelten heute allgemein als nicht mehr sicher genug, da sie ohne großen technischen Aufwand kopierbar sind. Zudem unterliegen die Karten einem hohen Verschleiß. Dennoch wird dieses System zum Beispiel noch immer gerne in Hotels verwendet, da es sehr preiswert herzustellen ist. Die Magnetkarte wird jedoch immer mehr von der Chipkarte wie zum Beispiel die Smart Memory Card (ähnlich der Krankenkassenkarte) verdrängt. Diese hat zudem den Vorteil, dass die Daten der Schließberechtigungen bei Verwendung einer so genannten Smart Processor Card verschlüsselt abgespeichert werden können. Zudem ist ein größerer Speicher als auf einem Magnetstreifen möglich. Auch für die Chipkarte liegt der Haupteinsatzbereich im Hotelgewerbe.
Der sogenannte iButton, ein Markenname von Dallas Semiconductor, hat sich im Bereich der Zutrittskontrolle ebenfalls bereits etabliert. Der iButton beruht auf der Eindraht-Technik, bei welcher gerade mal zwei Kontakte ausreichen, um Daten zwischen dem Identmittel und Entscheidungselektronik auszutauschen. Dies ermöglicht eine äußerst kompakte wie robuste Bauform.
Als weiteres passives Identmittel können auch Kennwörter oder PINs dienen, zum Beispiel als Türöffnungscode, der über ein Nummerntastenfeld einzugeben ist.
Mobiltelefon als Identmittel
Seit 2006 gibt es die Möglichkeit über Bluetooth das Mobiltelefon als Identmittel, also als Schlüssel, zu nutzen.
Es wird zwischen zwei Systemen unterschieden:
- Solche, die ohne spezielle Software auf dem Mobiltelefon auskommen. Hierbei wird nur die MAC-Adresse des Bluetooth-Interface ausgelesen, also geprüft, als welche Mobiltelefone sich die nahen Geräte ausgeben. Manche Systeme, etwa die von SOREX, unterstützen ohne Software auf dem Mobiltelefon zusätzlich ein Passwort.
- Solche Systeme, die mit spezieller Software auf dem Mobiltelefon ein Passwort abfragen.
Moderne Zutrittskontrollsysteme erlauben die Verwendung von Mobiltelefonen als Identmittel unter Verwendung der Near Field Communication und können damit die Funktionalität von Chipkarten nachbilden.
Es sind Anbieter verschiedener Systeme auf dem Markt.
Biometrie
Des Weiteren können auch biometrische Merkmale wie beispielsweise
- Fingerabdruck
- Iris- oder Netzhautscan
- Handflächenabdruck
- Handvenenerkennung
- Gesichtsmerkmale
zur Identifikation oder Verifikation herangezogen werden.
Fälschungssicherheit
Um das Duplizieren von Ausweisen zuverlässig zu verhindern, werden zunehmend Crypto-Chipkarten eingesetzt, bei denen eine Authentifizierung nach dem Challenge-Response-Verfahren genutzt wird. Die dabei verwendeten Verschlüsselungsverfahren sind in der Regel DES oder Triple-DES. Zu diesen Karten zählen z.B. die TCOS-Chipkarte oder die Mifare DESFire. Zusätzlich kann bei diesen Karten auch eine PIN eingesetzt werden, mit der sich der Besitzer gegenüber der Karte als rechtmäßiger Nutzer ausweisen muss. Diese beiden Funktionen sind eine der Grundvoraussetzungen um die BSI-Leitlinie BSI - TL 03403 (vormals BSI7551) Klasse 3 zu erfüllen. Vorgaben zum sicheren Einsatz von Chipkarten in Zutrittskontrollsystemen und anderen Anwendungen sind in der Technischen Richtlinie BSI - TR 03126-5 des BSI enthalten.